„Wir Rebell‘n sind freie Gesell‘n...“

heißt es in dem Lied der Padberger. Doch „frei“ bedeutete im Ring Padberg nicht frei von Abgaben, Diensten und Beschränkungen. Aber genau gegen diese lehnten sich die Padberger immer wieder auf.

Erstmalig 1552 schriftlich niedergelegt verweigerten die Bewohner des Rings Ihren Herren  die Dienste und maßten sich sogar Grundherrenrechte wie z.B. das Holz- und Huderecht oder das Mastrecht an. Im Laufe der Jahrhunderte kam es immer wieder zu kleineren Aufsässigkeiten oder Ungehorsam.

Der Widerwillen der Padberger ihren Grundherren „zu dienen, wie es sich gehörte“ gipfelte vor 250 Jahren im „Rebelleraufstand“. Auch dieser kam nicht von heut auf morgen, sondern fing langsam an und eskalierte mit der Zeit.

Zurück zum Anfang! Bereits im Jahre 1263 kam es zu Streitigkeiten mit der Stadt Padberg. Diese sollten dadurch geschlichtet werden, dass Gottschalk von Padberg „um das Wohlwollen der Bürger zu steigern und keinerlei Benachteiligungen zuzulassen, … die Stadt selbst frei machen sollte. Die Herren von Padberg bestätigten die Stadtrechte, bestanden jedoch auf gewisse Abgaben, vergleichbar mit unseren heutigen Grundbesitzabgaben. So musste jeder Bürger von seiner Hausstätte jährlich dem Herrn der Burg 6 Pfennige und ein Huhn und von einem Morgen Ackerland 2 Pfennig abführen. Auch von diversen Verkäufen und Handelsgeschäften sowie von den durch die Stadtrichter verhängten Geldstrafen war ein gewisser Teil abzuführen. Des Weiteren waren Hand- und Spanndienste zu leisten. Die Urkunde umfasst 22 Punkte mit gegenseitigen Rechten und Pflichten.

Immer wieder lehnten sich die Padberger gegen die Herrschaft auf. 1730 dann sahen sich die Bewohner des Rings genötigt, den herrschaftlichen Köhlern die Äxte zu entwenden und selber „nach Willkür“ Holz zu schlagen, da die Herren auf der Burg ihrem Versprechen, genügend „Brenn- und Bauholz“ zur Verfügung zu stellen, nicht nachkamen.

Und so nahm das Verhängnis seinen Lauf. 1748 kam vom Landdroste in Brilon der Befehl, die Äxte wieder auszuhändigen und er wurde das Verbot an die Padberger erteilt, selber in den Wäldern Holz zuschlagen. Im Februar 1756 drohte das Reichskammergericht in Bonn den Bürgern, die sich nicht um den Entscheid aus dem Jahre 1748 scherten, eine Strafe von 100 Gulden an, wenn sie nicht endlich zur Einsicht kämen. 1758 wollte dann der Oberjägermeister Freiherr von Weichs, Amtsdroste zu Brilon, den Gehorsam mit Gewalt erzwingen. Da kam das rebellische Blut der Padberger erst recht in Wallung und die Rädelsführer Mathias Bannenberg und Johannes Stuhldreyer verweigerten den Gehorsam mit dem Spruche: „wir wollen für unsere Gerechtsame (Nutzungsrecht) leben und sterben, wenn die Exekution angelegt wird, uns zur Wehr setzen und Bluth mit Bluth wechseln“. Und genauso sollte es dann kommen.

Freiherr von Weichs marschierte mit etwa 130 Bauernschützen gegen den Ring Padberg, um die Rechte der Herren von Padberg durchzusetzen. Zunächst wurde verhandelt und diskutiert, die Padberger wollten sich dem Urteil aus Bonn jedoch nicht beugen. Die Starsinnigkeit der Bevölkerung und ihren Willen, bis zum Äußersten zu gehen, vor Augen, erhöhte der Oberjägermeister von Weichs die Anzahl seiner Soldaten auf 400 und versuchte, 3 Tage nach seinem ersten Vormarsch durch den Einmarsch in den Ort das Urteilumzusetzen. Die Padberger waren aber in der Zwischenzeit nicht untätig geblieben. Sie errichteten eine Wagenburg, bewaffneten sich mit Steinen und Prügeln und besetzten die Stadttore besetzt.

Bei der 975 Jahr Feier 2005 „befestigten“ die Padberg ihren Ring erneut

Erfolgreich vertrieben die Rebellen den Amtsdroste und seine Bauernschützen. Den auf Seiten der Briloner kämpfenden Amtsverwalter Drosemeyer erging es besonders schlecht. Man hatte ihn vom Pferd gerissen und derartig zugerichtet, dass er mehrere Wochen vom Feldscher gepflegt werden musste.

Langsam wurde es dem Erzbischof von Köln und damit auch dem für Padberg zuständigen Kurfürsten Friedrich von Königsegg-Rothenfels mit den Padbergern zu bunt. Nachdem 1768 ein Restitutions-Gesuch der Padberger abgelehnt und der kurfürstliche Hofrat in Bonn das Urteil von 1758 nochmals bestätigte, schickte er 1769 seinen Generalmajor von Kleist mit 2 Kompanien nach Padberg. Sollte doch dieser kleine Marktflecken nicht Schule als Beispiel des Widerstandes und der Aufsässigkeit gegen den Adel machen. Vor Ort angekommen, fragten die Padberg die Soldaten „woher sie kämen und von wem sie Ordre hätten?“. Dummerweise stellte sich heraus, dass es keinen schriftlichen Befehl gab. Als die Soldaten versuchten in die Stadt einzudringen, sahen sich die Padberger somit im Recht, Ihre Stadt zu verteidigen. Von Kleist blieb nichts anderes übrig, als sich zurück zuziehen.

Kleinbeigeben konnte der Kurfürst auf keinen Fall! Jetzt wurde großes Geschütz gegen das nur 600 Einwohner zählende Dorf aufgefahren. Die kurfürstlichen Truppen marschierten gen Padberg. 4 Kanonen, 2 westfälische Kompanien und die Erzstiftischen Husaren, insgesamt etwa 450 Mann nebst Pferden und Wagen,  wurden nach Padberg entsandt. Nicht zu vergessen ein schriftlicher Befehl, dessen Abschrift den Padbergern wohlweislich zusätzlich zur mündlichen Order ausgehändigt wurde. In den Ortschaften Beringhausen, Giershagen, Helminghausen und Messinghausen waren Soldaten stationiert. Gegen solch eine Übermacht im Belagerungszustand konnten die tapferen Frauen und Männer nicht bestehen und somit endete der Rebelleraufstand, im Gegensatz zu dem ersten Scharmützel im Jahr zuvor, am 28. Juni 1769 ohne weitere Kämpfe.

 

Quellen:

Padberg im Wandel der Zeiten

975 Jahre Padberg